| AP00.20-P-0000-04A | Wartungsintervalle/Arbeitsblätter allgemeine Hinweise | Typ 124 ab 1.7.93
Typ 129, 140 ab 1.7.93 bis 31.5.97 Typ 170, 202 bis 31.5.97 Typ 210 bis 28.2.97 |
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Bei normalen Verhältnissen und bei normaler Inanspruchnahme ist die laufende Wartung bei folgenden Fahrleistungen durchzuführen:
Ölservice oder Pflegedienst alle 15 000 km bzw. einmal jährlich.
Wartungsdienst alle 30 000 km bzw. alle 2 Jahre einmal.
Die Umstellung für die Typen 124, 129 und 140 erfolgte mit Serienfertigung 7/93. Bei Fahrzeugen vor 7/93 siehe Wartungshandbuch Band 2. Ab 3/97 wird zunächst beim Typ 210, ab 6/97 bei den Typen 170, 129, 140, 202, 208 das Aktive Service System (ASSYST) eingeführt. Für diese Fahrzeuge gilt ein neues SERVICEBLATT, sowie ein neues Wartungshandbuch Band 4. Der Wartungsumfang ist dem jeweils gültigen Arbeitsblatt zu entnehmen. |
Gefahr!
Bei Durchführung der Arbeiten muß die indirekte Prüfung der Belagstärke von den Bremsklötzen über den Bremsflüssigkeitsstand geprüft werden. Flüssigkeitsstände prüfen von: Mechanischem Getriebe, Automatischem Getriebe, Verteilergetriebe, Vorderachse, Hinterachse, wurde durch eine Sichtprüfung der Aggregate auf Ölundichtheit ersetzt. Nachdem es sich bei diesen Aggregaten um keine Ölverbraucher, wie z. B. den Motor handelt, kann ein Ölverlust nur nach außen erfolgen. Bei vorhandenen Undichtheiten muß wie bisher die Ursache ermittelt und gegen gesonderten Auftrag beseitigt werden. Hinweis In der Bundesrepublick Deutschland ist bei den Motoren mit HFM bzw. PMS mit der Wartung die Abgasuntersuchung (AU) nicht abgedeckt. |
| Zusatzarbeiten zur Wartung
Die Arbeitspositionen: 0780 Kraftstoff-Filter erneuern
0781 Kraftstoff-Vorfilter erneuern
0980 Luftfilter: Einsatz erneuern
2551 Abnützungszustand der Kupplungsscheibe prüfen
sind bei 90 000 km bzw. alle 4 Jahre durchzuführen. |